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Gemeinnützige Hilfen /
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

„1 – Euro – Jobs“ - Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

Als Eingliederungsleistung für Langzeitarbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben (ALG-II-Bezieher), sollen ab 2005 Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden, für die sich die Bezeichnung „1-Euro-Jobs“ eingebürgert hat.

„Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ (§ 16 Abs. 3 SGB II)

Was sind Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung?

Arbeitsgelegenheiten sollen laut Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeitgemeinnützige und zusätzliche Arbeiten sein, die im Wesentlichen von Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Beschäftigungsgesellschaften und Kirchen sowie anderen freien Trägern angeboten werden. Als gemeinnützig gelten Arbeitsgelegenheiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit dienen und nicht privaten, erwerbswirtschaftlichen Zwecken.

Als zusätzlich gilt Arbeit, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrung oder zur Verdrängung von Arbeitsplätzen führen.

Wie werden Arbeitsgelegenheiten geschaffen?

Interessierte Träger beantragen bei der zuständigen Stelle die Förderung für eine Arbeitsgelegenheit. Diese prüft anhand des vorgelegten Konzepts (Art und Umfang der Arbeit, Struktur, Inhalte, Ort, Qualifizierung) ob die Arbeiten förderungsfähig sind und weist dem Antragsteller ALG-II-Bezieher zu.

Förderung und Mehraufwandsentschädigung

Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung ist nicht gesetzlich festgelegt. Die Arbeitsgelegenheiten können auch in Teilzeit ausgestaltet werden. Sie sollen in der Regel 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Die MAQT e.V. betreut gemeinnützige Hilfen / Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung z.B.:

Wohnumfeldverbesserung in den Ortsteilen von Angermünde Hilfen in Kindertagesstätten und Horten in Crussow, Frauenhagen, Greiffenberg, Mürow, Neukünkendorf und Angermünde


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