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Integrationskurse auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes

“Das neue Zuwanderungsgesetz ist Ausdruck der Erkenntnis, dass es in Deutschland seit vielen Jahren Zuwanderung gibt und auch in Zukunft geben wird. Es markiert damit eine Grenze. Hinter diese Erkenntnis werden wir nie wieder zurückfallen.” ( Otto Schily, Bundesinnenminister)
Zulassungsvoraussetzungen
Teilnahmeberechtigung bzw. Teilnahmeverpflichtung durch:
- Bundesverwaltungsamt Friedland
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Ausländerbehörde
Rechtsgrundlage
Zuwanderungsgesetz
Integrationskursverordnung
Kursablauf
630 Stunden als Teilzeit- und Vollzeitkurs von 6 Monaten
Ziele
Sprachniveau B1, entsprechend Europäischem Referenzrad d. h. der Migrant ist in der Lage seinen Alltag selbst zuorganisieren, Alltagsprobleme selbstständig zu lösen und kann am gesellschaftlichen Leben teilhaben
