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Integrationskurse auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes

integrationskurs

“Das neue Zuwanderungsgesetz ist Ausdruck der Erkenntnis, dass es in Deutschland seit vielen Jahren Zuwanderung gibt und auch in Zukunft geben wird. Es markiert damit eine Grenze. Hinter diese Erkenntnis werden wir nie wieder zurückfallen.” ( Otto Schily, Bundesinnenminister)

Zulassungsvoraussetzungen

Teilnahmeberechtigung bzw. Teilnahmeverpflichtung durch:

Rechtsgrundlage

Zuwanderungsgesetz
Integrationskursverordnung

Kursablauf

630 Stunden als Teilzeit- und Vollzeitkurs von 6 Monaten

Ziele

Sprachniveau B1, entsprechend Europäischem Referenzrad d. h. der Migrant ist in der Lage seinen Alltag selbst zuorganisieren, Alltagsprobleme selbstständig zu lösen und kann am gesellschaftlichen Leben teilhaben


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